Hilfe, die ankommt


Wen wir unterstützen:

 

Von uns wird jeder unterstützt, der über einen gültigen Sozialleistungsbescheid verfügt.

Dazu gehören:

  • Leistungen nach SGB II vom Jobcenter(Hartz IV)
  • Leistungen nach SGB XII vom Sozialamt (Grundsicherung)
  • Wohngeld und KinderzuschlagMinimalrenteBesitzer des „Tafel-Ausweises“

Unsere bezugsberechtigten Personen weisen uns durch entsprechende Bescheide ihren Anspruch auf Unterstützung nach.

 

Als Neukunde melden Sie sich bitte vor Ausgabebeginn mit einer Kopie Ihres Sozialleistungsbescheides bei uns an. Sie bekommen am gleichen Tag Unterstützung.

 

Wir unterstützen keine Neuanschaffungen. Dazu gehören neben gekauften und geschenkten Tieren auch zugelaufene, gefundene oder gerettete Vierbeiner.

 

Ein Tier bei sich aufzunehmen bedeutet immer, die Verantwortung für dessen Leben und dessen artgerechte Haltung zu übernehmen. Dieses beinhaltet nicht nur Zeit, Aufmerksamkeit und Zuneigung, sondern eben auch Futter, Versicherungen und Steuern sowie die tierärztliche Versorgung.

Durchreisende:

Erhalten sofort, ggf. auch ohne Sozialleistungsbescheid.

 

Wie wir unterstützen:

 

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Futter- und Zubehörausgaben in unseren Räumlichkeiten im

 

Weidegrund 7 (Gewerbegebiet Ost)

in Buxtehude.

 

Dort sind wir jeden letzten Samstag des Monats

von 12:00 – 14:00 Uhr,

sowie nach Absprache zur Spendenannahme und Ausgabe vor Ort.